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Schule von A bis Z

A

    Absenzen melden im Pupil Connect

    Die Verwaltung der Absenzen über das Elternportal PUPIL Connect ermöglicht es den schulenaadorf, einen einheitlichen Prozess über die gesamte Volksschulgemeinde zu installieren. Zudem wird sichergestellt, dass alle relevanten Mitarbeitenden zeitnah inormiert sind und die Abwesenheit korrekt dokumentiert ist. Sie als Erziehungsberechtigte behalten jederzeit den Überblick über die Absenzen Ihrer Kinder, können bei Bedarf mit wenigen Klicks eine Abwesenheit erfassen und müssen sich keine Gedanken machen, an wen Sie diese adressieren müssen. Ihre Absenzmeldung wird unmittelbar allen erforderlichen Mitarbeitenden der schulenaadorf angezeigt.

    Merkblatt Absenzen

     

    Absenzen von Lehrpersonen

    Der Unterricht findet täglich gemäss Stundenplan statt. Bei Krankheit oder Unfall einer Lehrperson wird eine Stellvertretung eingesetzt.
    Voraussehbare, geplante Schulausfälle (z.B. gemeinsame Weiterbildungsveranstal­tungen) werden den Eltern frühzeitig mitgeteilt.

    Absenzenreglement

    Die nachstehenden Regelungen sind gleichermassen für den Kindergarten wie für die Schule gültig.

    Ist ein Kind überraschend aus gesundheitlichen oder anderen Gründen verhindert, am Unterricht teilzunehmen, ist dies sofort telefonisch der Klassenlehrperson mitzu­teilen. Sollte das Kind auch am Folgetag krank sein, informieren Sie bitte die Klas­senlehrperson erneut.

    Ist eine Absenz voraussehbar, bedarf es einer vorgängigen Bewilligung. Das Gesuch muss, wenn möglich, mindestens drei Wochen vor der Absenz eingetroffen sein. Absenzen bis 1 Tag sind bei der Klassenlehrperson einzureichen, darüber hinaus bei der Schulleitung. Das Gesuch muss in jedem Fall von den Eltern unterzeichnet sein. Termine sind, wenn möglich, in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.

    Als entschuldbare Absenzen gelten:

    • Arztbesuch, Krankheit, Unfall
    • Teilnahme an familiären Fest- und Traueranlässen
    • Dispens aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen
    • Anlässe und Lager im Bereich Sport und Kultur bei entsprechender Qualifikation (Gesuch eines Vereins muss vorliegen)
    • Berufswahl (Schnuppertage, Vorstellungsgespräche, Besuch bei Berufsberatung)
    • Jokertage
       

    Die Lehrpersonen und Schulleitungen sind nicht berechtigt, Absenzen ohne ent­schuldbaren Grund zu erteilen. Wenn Eltern ihr Kind ohne entschuldbaren Grund aus der Schule nehmen, tragen sie die Verantwortung für diesen Schritt. Die Schulbe­hörde kann bei unentschuldbaren Absenzen beim Bezirksamt Anzeige einreichen, was zu einer Busse führt. Bei einer Häufung wird eine Meldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) gemacht.

    Nach den kantonalen Verordnungen sind namentlich eine Ferienverlängerung (vor­zeitige Abreise oder verspätete Rückkehr) oder eine unberechtigte «Brückenbildung» zwischen Feiertagen (über die Jokertage hinaus) Grund für eine Strafanzeige.

    Zum Absenzenreglement gelangen Sie über nachfolgenden Link: Absenzenreglement

    Adressänderung

    Adressänderungen / Änderung der Telefonnummer

    Bitte teilen Sie Adressänderungen und Änderungen der Telefonnummer umgehend dem Schulsekretariat mit: 
    052 368 83 00 oder  schulsekretariat@schulenaadorf.ch. Das Schulsekretariat wird alle weiteren Personen der Schule entsprechend darüber informieren.

    Wohnortwechsel

    Bitte melden Sie eine Umzug weg von Aadorf oder einen Zuzug nach Aadorf umgehend dem Schulsekretariat:
    052 368 83 00 oder schulsekretariat@schulenaadorf.ch. Das Schulsekretariat wird alle weiteren Personen der Schule entsprechend darüber informieren und Sie für weitere Fragen oder Anliegen kontaktieren.

     

    Ansprechspersonen

    Klassenlehrperson
    Die Kassenlehrerin oder der Klassenlehrer sind in schulischen und erzieherischen Angelegenheiten generell die erste Ansprechperson für die Eltern. Die Klassenlehr­personen tragen auch die Verantwortung für die Information und den Kontakt zum Elternhaus. In schwierigen Situationen beraten sie die Eltern.

    Schulleitung
    Die Schulleitungen sind in den einzelnen Schulen für die Organisation des Schulbe­triebs für die pädagogische Führung sowie für die Sicherung und Entwicklung der Schulqualität verantwortlich. Sie sind Vorgesetzte der Lehrpersonen und vertreten ihre Schule nach aussen.
    Weitere Informationen unter: Schulleitung Sekundarschule, Schulleitung Primarschule AadorfSchulleitung Kindergarten AadorfSchulleitung Primarschule Ettenhausen/GuntershausenSchulleitung Primarschule Häuslenen/Wittenwil

    Schulbehörde
    Die Schulbehörde leitet die Volksschulgemeinde als Gesamtorganisation. Sie ist für den Vollzug der Gesetze, Reglemente und Gemeindebeschlüsse verantwortlich. Bei Entscheiden der Schulleitung ist die Schulbehörde Rekursinstanz.
    Weitere Informationen unter: Schulbehörde

    Schulverwaltung
    Die Schuladministration und die Führung des Finanz- und Rechnungswesens sind die Hauptaufgaben der Schulverwaltung. Das Schulsekretariat ist Anlaufstelle für Neuzuzüger und Auskunftsstelle bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Schule, soweit diese nicht die Aufgabe der Schulleitung und der Klassenlehrpersonen direkt betreffen.
    Weitere Informationen unter: Schulverwaltung

    Schulaufsicht
    Im Auftrag der Schulaufsicht überprüft der Schulinspektor in den ihm zugeteilten Schulen die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und gibt Impulse zur weiteren Um­setzung.

B

    Benutzung von Räumlichkeiten

    Benutzung von Räumlichkeiten
    Wenn Sie unsere Räumlichkeiten nutzen oder mieten wollen, beachten Sie bitte das Nutzungs- und Tarifreglemente der Schul- und Sportanlagen für Fremdnutzungen und die dazugehörigen Formulare. Die Antragsformulare können per Mail oder Post an das Schulsekretariat geschickt werden.

    Berufsberatung

    Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Aadorf ist folgendes Berufsinformationszentrum zuständig:
    BIZ Frauenfeld, Grabenstr. 5, 8510 Frauenfeld,  ☎ 058 345 59 55,  biz-frauenfeld@tg.ch.

    Berufswahl

    Die Berufswahl bildet einen wichtigen Teil der ganzen Sekundarschulzeit.

    Gegen Ende der ersten Sekundarklasse geht es bereits darum, sich selber, seine Interesse und Fähigkeiten kennen zu lernen.

    In der 2. Sekundarklasse wagen wir den ersten Schritt in die Berufswelt. Im Rahmen des Berufswahlparcours lernen die Jugendlichen erste Berufe und Firmen in der Umgebung kennen. Zudem besuchen wir gemeinsam das Berufsinformationszentrum BIZ.

    Nun ist es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler möglichst viele Berufe kennen lernen, indem sie sich darüber informieren und schnuppern. Als Hilfe dienen ihnen verschiedene Internetseiten und Gespräche mit Eltern, Lehrpersonen und Berufsleuten. Im Rahmen einer Schnuppertage haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, während der Schulzeit einen Betrieb kennen zu lernen. Zudem empfehlen wir den Jugendlichen, die Berufsberatung in Anspruch zu nehmen.

    In einem weiteren Schritt geht es darum, sich mit der Berufswelt zu vergleichen. Welche Berufe passen zu einem, welche nicht.

    Im Laufe des zweiten Sekundarschuljahres sollten sich die Jugendlichen für eine Anschlusslösung entscheiden und sich um Lehrstellen bewerben. Wir bereiten unsere Schülerinnen und Schüler möglichst gut auf den Bewerbungsprozess (Bewerbungsschreiben, Vorstellungsgespräche) vor. Falls die Lehrstellensuche Schwierigkeiten bereitet, prüfen wir zusammen mit den Jugendlichen mögliche Zwischenlösungen.

     

    Weitere Informationen unter: Informationen / Dokumente

    Besuchstage

    An der Primarschule Aadorf, Ettenhausen, Guntershausen, Wittenwil und Häuslenen findet am 15. Juni 2023 der letzte öffentliche Schulbesuchstage fürs Schuljahr 2022/23 statt.

    Im Schuljahr 2023/24 werden an der Primarschule Aadorf, Ettenhausen, Guntershausen, Wittenwil und Häuslenen öffentliche Schulbesuchstage an folgenden Daten durchgeführt:
    15. September 2023 (ohne Kindergarten) / 15. November 2023 / 15. Dezember 2023 / 15. Januar 2024 / 15. Februar 2024 /15. März 2024

    In der Sekundarschule finden zwei öffentliche Besuchstage statt. Diese sind am 15. November 2023 und 15. März 2024.

    Eltern, Verwandte und Bekannte oder andere Interessierte haben Gelegenheit, die verschiedenen Klassen während des alltäglichen Schulunterrichts zu besuchen.

    Bibliothek

    Alle Schülerinnen und Schüler der Primarschule Aadorf besuchen regelmässig die Gemeinde- und Schulbibliothek in Aadorf. Die Schulstandorte Ettenhausen, Guntershausen, Wittenwil und Häuslenen haben schulinterne Bibliotheken.

C

    Corona

    Weitere Informationen unter: Corona

     

D

    Datenschutz

    Foto-, Film- und Tonaufnahmen

    Bei Schulanlässen werden immer wieder Fotos und Filme gemacht. Klassen- oder Gruppenfotos, Portraits und Bilder einzelner Kinder in verschiedenen Situationen sind bleibende Erinnerungen an schöne Momente der Schulzeit.

    Gerne stellen wir solche Aufnahmen, zusammen mit einem kleinen Bericht (aber nie mit den Na­men der abgebildeten Kinder), auf unsere Homepage www.schulenaadorf.ch. Ebenso senden wir manchmal solche Berichte an lokale und/oder regionale Zeitungen.

    • Die Aufnahmen werden unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes erstellt, gespeichert und weitergegeben. Das heisst, die Persönlichkeitsrechte der Schülerinnen und Schüler sowie des Schulpersonals werden geschützt.
    • Die Schülerinnen und Schüler werden weder stark exponiert, noch in unvorteilhaften Situatio­nen dargestellt.
    • Die Aufnahmen dienen Unterrichtszwecken oder sollen den Schulalltag und besondere An­lässe dokumentieren. Sie können zu Erinnerungszwecken für den persönlichen Gebrauch an die Mitglieder der Klasse weitergeben werden.
    • Mit Ihrer Unterschrift auf der Einwilligungserklärung bestimmen Sie als Eltern, ob und in welchem Rahmen Foto-, Film und Tonaufnahmen Ihres Kindes gemacht werden können. Liegt keine Einwilligung vor, werden allfällige Aufnahmen gelöscht oder die Person unkennt­lich gemacht. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

     

    Online-Lehrmittel

    Immer mehr Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien werden auch online angeboten. Damit die Schü­lerinnen und Schüler damit arbeiten können, müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor­gängig als genehmigt erklärt werden. Da jedes Kind einen eigenen Account erhält, wird dies eine Herausforderung, da die Schülerinnen und Schüler nicht volljährig sind.

    Es besteht nun die Möglichkeit, dass Sie uns die Erlaubnis geben, dies in Ihrem Namen zu geneh­migen. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass das Kind das erste Login jeweils bei Ihnen Zu­hause macht, damit Sie die AGB’s in Ruhe durchlesen können.

    Foto- und Filmverbot im Schulzimmer

    In den schulenaadorf herrscht ein Foto- und Filmverbot im Schulzimmer und während der Pause für Eltern, Verwandte und Besucher. An Schulanlässen ausserhalb der offiziellen Unterrichtszeiten (Schulschluss, Aufführungen etc.) sind Aufnahmen gestattet. Dabei ist zu beachten, dass Sie bei der Veröffentlichung der Aufnahmen (z.B. über soziale Medien wie Facebook, Instagram etc.) die Verantwortung für die Verletzung der Persönlichkeitsrechte tragen, beispielsweise, wenn sich El­tern anderer mitabgebildeter Kinder gegen die Veröffentlichung zur Wehr setzen.

    Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Schule auf das Vorgehen von Journalisten und de­ren Umgang mit eigenen Berichten und Fotos keinen Einfluss nehmen kann.

    Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

    Es besteht ein Lernangebot für Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Sie werden durch eine ausgewiesene Fachperson (DaZ-Lehrperson) in der deutschen Sprache unterrichtet.

    Weitere Informationen unter: Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

E

    Einschulung

    Kinder treten nach zwei Jahren Kindergarten generell in die 1. Klasse ein.

    Elternhaus und Schule

    Zusammenarbeit

    Für den positiven Verlauf der Kindergarten- und Schulzeit ist eine enge und vertrau­ensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sehr wichtig. Schwierig für alle Beteiligten und ganz besonders für die Schülerinnen und Schüler wird es, wenn der Dialog unterbrochen ist und ein Spannungsfeld zwischen Schule und Elternhaus besteht.

    Pflichten der Erziehungsberechtigten

    Die Erziehungsberechtigten stehen für Kontakte bereit und unterstützen die schulenaadorf namentlich bei der Umsetzung schulischer Massnahmen. Sie nehmen obligatorisch erklärte Schulbesuche wahr und informieren über Kind und Familie, so­weit dies der schulische Erziehungs- und Bildungsauftrag erfordert.

    Informationen

    Die Schulleitungen und Lehrpersonen bemühen sich, die Eltern gut und stets recht­zeitig zu informieren. Die Eltern sind gebeten, an allen offiziellen Schulanlässen teil­zunehmen, zu denen sie persönlich eingeladen werden.

    Weiterführende und aktuelle Informationen sind unter www.schulenaadorf.ch im In­ternet zu finden.

    Persönlicher Kontakt

    Eltern sind in der Schule und im Kindergarten herzlich willkommen. In Absprache mit den Lehrpersonen können während des Schuljahres jederzeit Schulbesuche ge­macht werden. Es besteht auch immer die Möglichkeit, mit der Lehrperson offene Fragen ausserhalb der Schulzeit zu klären. Die Zusammenarbeit fällt leichter, wenn man sich kennt und miteinander spricht.

    In den schulenaadorf führen die Schülerinnen und Schüler ein Kontaktheft. Es er­möglicht einen sicheren Informationsaustausch zwischen der Schule und dem Eltern­haus und umgekehrt.

    Elternmitwirkung

    Die Schule begrüsst die Mitwirkung der Eltern an den schulenaadorf. Die Zusammenarbeit von Eltern und Schule soll die Aufgaben beider Seiten zum Wohle der Schülerschaft berreichern und erleichtern.

    Elternmitwirkung

    Die Schule begrüsst die Mitwirkung der Eltern an den schulenaadorf. Die Zusam­menarbeit von Eltern und Schule soll die Aufgaben beider Seiten zum Wohle der Schülerschaft bereichern und erleichtern.

    In der Volksschulgemeinde Aadorf (VSGA) besteht an allen Schulstandorten eine Elternmitwirkung:

    • Elternforum Aadorf (EfA)
      Das EfA wurde 2002 als Verein gegründet und steht allen Eltern mit Kindern an der Primarschule Aadorf (Kindergarten bis Mittelstufe) und interessierten Perso­nen offen.
    • Elternmitwirkung Sekundarschule (EMSA)
      Die EMSA wurde im Sommer 2007 ins Leben gerufen.
    • Elternmitwirkung Ettenhausen (EME)
    • Elternmitwirkung Guntershausen (EmW Gunti)
    • Elternmitwirkung Häuslenen und Wittenwil (Elternrat HäWi)
      Die EME, die EmW Gunti und der Elternrat HäWi für Kindergarten und Primar­schule sind seit 2012 aktiv.

    Weitere Informationen dazu unter: Elternmitwirkungen

     

    Exkursionen

    Periodische Schulreisen und Exkursionen sind fester Bestandteil des Schulunter­richts. Sie sollen Erlebnisse schaffen, Abwechslung in den Schulalltag hineinbringen und den Blick für Neues öffnen.

F

    Familienergänzende Kinderbetreuung (FEKB)

    In Zusammenarbeit mit den bestehenden Betreuungsorganisationen und der Politi­schen Gemeinde unterstützen die schulenaadorf seit 2009 ein breites Angebot für familienergänzende Kinderbetreuung in der gesamten Gemeinde.

    Weitere Informationen unter: Familienergänzende Kinderbetreuung

    Ferien und Feiertage

    Für die ganze Volksschulgemeinde haben die gesetzlichen Feiertage und die kanto­nal geregelten Ferien verbindliche Gültigkeit.

    Am Frauenfelder Chlausmarkt (1. Montag im Dezember) ist zusätzlich schulfrei.

    Link zum Ferienplan: Ferienplan

    Frühdeutsch + Integrationskurs (FInK)

    Kinder, die in den ersten Kindergarten eintreten und über wenig bis keine Deutsch­kenntnisse verfügen, erhalten in einer Kleingruppe Deutschunterricht und lernen Kompetenzen, die ihnen den Alltag im Kindergarten und später in der Schule erleich­tern.

    Weitere Informationen unter: Frühdeutsch + Integrationskurs (FInK)

I

    Integrierte Begabungs- und Begabtenförderung

    Die Begabungsförderung ist Teil des Klassenunterrichts. Die Begabtenförderung fin­det in Kleingruppen statt und wird von jeder Schuleinheit angeboten.

J

    Jahresprogramm

    Das Jahresprogramm der Schule gibt einen Überblick über die besonderen Schulan­lässe und wichtige Termine. Vor den Sommerferien wird das Jahresprogramm den Eltern verteilt und im Bedarfsfall laufend aktualisiert. Die Termine können auf der Homepage unter der jeweiligen Schuleinheit Rubrik Schulleben abgerufen werden.

    Jokertage für Schülerinnen und Schüler

    Grundsätze zu den Jokertagen

    • Schülerinnen und Schüler können pro Schuljahr zwei Jokertage beziehen.
    • Die Jokertage können an zwei aufeinanderfolgenden Tagen eingezogen werden.
    • Jokertage müssen nicht begründet werden.
    • Jokertage sollen von den Erziehungsberechtigten spätestens zwei Arbeitstage im Voraus der Klassenlehrperson gemeldet werden.
    • Jokertage werden als ganze Tage gerechnet. Das Fernbleiben eines halben Tages wird als ganzer Jokertag gerechnet.
    • Das Kumulieren und Übertragen von nicht bezogenen Jokertagen auf andere Schuljahre ist nicht möglich.
    • Jokertage werden als entschuldigte Absenzen im Zeugnis aufgeführt.
    • Es ist Pflicht, den verpassten Unterrichtsstoff oder Prüfungen nachzuholen.
    • Eine nachträgliche Meldung von Jokertagen wird nicht akzeptiert und als unent­schuldigte Absenz im Zeugnis eingetragen.

K

    Kindergarten

    Die wichtigste Aufgabe des öffentlichen Bildungswesens ist es, zur Erziehung der mündigen Persönlichkeit, zu Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein beizu­tragen. Der Kindergarten unterstützt die Kinder in der Entfaltung und Beherrschung ihrer körperlichen und seelischen Bedürfnisse. Er trägt besonders dazu bei, den Sinn für die Gemeinschaft zu pflegen, das Empfinden für Gerechtigkeit zu schärfen und Toleranz zu üben. Die Kinder sollen fähig werden, sich frei im Gemeinschaftsleben zu bewegen und dieses verantwortungsvoll mitzugestalten sowie mit Regeln, Rech­ten und Pflichten umzugehen.

    Die natürliche Freude und Bereitschaft am Entdecken, Beobachten, Experimentieren und Erkunden wird im Kindergarten weiter entfaltet und gefördert. Durch Beobachten und Experimentieren gewinnen die Kinder wertvolle Grundeinsichten in Naturvor­gänge und Sachzusammenhänge und können ihr Wissen erweitern. Sie lernen den sachgerechten Umgang mit stufengemässen Materialien und Arbeitsgeräten und üben Fertigkeiten ein, die im alltäglichen Leben wichtig sind.

    Der Kindergarten umfasst den kleinen und den grossen Kindergarten. Die grossen Kindergärtler starten morgens jeweils mit einer halbstündigen Förderzeit. Die Nach­mittage finden in Halbklassen statt.

    Weitere Informationen unter: Kindergarten Adorf, Kindergarten Ettenhausen, Kindergarten Guntershausen, Kindergarten Wittenwil/Häuslenen

     

    Kindergarten-/Schulobligatorium

    Der Kindergarten ist ein vollwertiger Teil der Volksschule. Das Kindergartenobligato­rium beträgt zwei Jahre. Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, werden jeweils auf den Beginn des neuen Schuljahres schulpflichtig.

    Das seit dem 1. Januar 2008 geltende Kindergartenobligatorium hat den Vorteil, dass alle Kinder die gleiche Förderung erfahren, sodass sie beim Eintritt in die Primar­schule ähnliche Voraussetzungen haben und gut vorbereitet sind. Das Volksschulge­setz sieht aber auch vor, dass der Eintritt in den Kindergarten aus wichtigen Gründen um ein Jahr hinausgeschoben werden kann. So kann dem Entwicklungsstand des Kindes optimal Rechnung getragen werden.

    Eltern, die von diesem Recht Gebrauch machen wollen, müssen dies bis am 1. März beim Schulsekretariat schriftlich melden.

    Die schulenaadorf unterrichten gemäss den kantonalen Vorgaben in Blockzeiten. Der Besuch der Volksschule ist für alle Kinder obligatorisch und dauert 11 Jahre.

    Klassenlager

    Klassenlager finden in Form von Sommerlagern oder Schneesportlagern statt. Ziel dieser Schulverlegung ist das Leben in der Gemeinschaft in neuer, meist einfacher Umgebung sowie eine intensive Ausbildung in einem Schwerpunktthema. Von den Eltern wird ein angemessener Kostenbeitrag verlangt.

    Klassenlehrperson

    Die Kassenlehrerin oder der Klassenlehrer sind in schulischen und erzieherischen Angelegenheiten generell die erste Ansprechperson für die Eltern. Die Klassenlehr­personen tragen auch die Verantwortung für die Information und den Kontakt zum Elternhaus. In schwierigen Situationen beraten sie die Eltern.

    Krankheit

    Grundsätzlich dürfen kranke Kinder die Schule nicht besuchen. Erst wenn sie wirklich gesund und mindestens einen Tag fieberfrei sind, sollen sie in die Schule zurückkeh­ren. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Klassenlehrperson darüber zu informieren und das weitere Vorgehen mit dem Arzt/der Ärztin zu besprechen.

    Weitere Informa­tionen unter: www.gesundheit.tg.ch

L

    Läuse

    Läuse / Lauskontrolle
    Wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse entdecken, melden Sie dies bitte umgehend der Klassenlehrperson oder dem Schulsekretariat. Sie werden die weiteren Schritte einleiten. Ein Ausbreiten in den Klassen muss schnellstmöglich verhindert werden.
    Mindestens eine Kontrolle findet jährlich bei allen Kindern statt. Bei starkem Befall können mehrer Kontrollen stattfinden.

    Weitere Informationen und Kontaktdaten unter:  Merkblatt Läuse

    Logopädie

    Logopädie-Therapie bei Sprach- (mündlich und schriftlich), Sprech-, Stimm-, Schluck- und Redeflussstörungen.

    Weitere Informationen unter: Logopädie

M

    Masernprävention in Kindergärten und Schulen

    Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte
    Masern- Impfung – warum gegen Masern impfen

    Masern sind sehr ansteckend und verbreiten sich rasch unter Personen, die nicht geschützt sind. Immer wieder verursachen Masern in der Schweiz Epidemien. Gefährdet sind auch Personen, die (noch) nicht geimpft werden können, insbesondere Säuglinge, Personen mit einem geschwächten Immunsystem oder Schwangere. Die Masernimpfung schützt also auch weitere Personen vor der Krankheit.

    Der Masernimpfstoff wird seit über 40 Jahren verwendet, er ist sicher und wirksam. Allfällige Nebenwirkungen sind in der Regel mild und deutlich weniger gefährlich als die Krankheit sel­ber. Schweizweit wird empfohlen, Kleinkindern die erste Impfdosis im Alter von 12 Monaten und die zweite zwischen 15 und 24 Monaten zu verabreichen. Die Masernimpfung kann je­doch in jedem Alter nachgeholt werden. Sehen Sie im Impfausweis nach, ob zwei Masern­impfungen (MMR-Impfung) eingetragen sind oder beraten Sie sich mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

    Die Masern – keine harmlose Erkrankung

    Die Masern sind eine hoch ansteckende Krankheit. Masernviren werden über Tröpfchen über-tragen, die in die Luft gelangen, wenn eine infizierte Person hustet oder niest. Die ers­ten Symptome treten eine bis drei Wochen nach der Infektion auf: Fieber, Schnupfen, Hus­ten sowie Reizung der Augen mit Lichtempfindlichkeit. In einer zweiten Phase erscheinen die für Masern typischen roten Flecken. Diese breiten sich ausgehend vom Gesicht über den ganzen Körper aus und das Fieber steigt auf hohe Werte. Nach der Ausheilung der Masern bleibt das Immunsystem noch einige Wochen geschwächt. Masern können zu teils schweren Komplikationen, zu bleiben-den Behinderungen und in seltenen Fällen sogar zum Tod füh­ren. Die Masern sind bereits an-steckend bevor bei der erkrankten Person die roten Flecken auftreten.

    Welche Richtlinien gelten bei einem Masernfall im Kindergarten oder in der Schule?

    Um zu verhindern, dass sich die Masern ausbreiten und um diejenigen zu schützen, die nicht geimpft sind:

    • werden erkrankte Kinder nach Hause geschickt;
    • werden nicht geimpfte Kinder, die Kontakt zu einer erkrankten Person hatten, für maxi­mal drei Wochen von der Institution ausgeschlossen, es sei denn, sie konnten innerhalb von drei Tagen nach dem Kontakt geimpft werden.
       

    Stand, August 2016

    Weitere Informationen unter: Infektionskrankheiten - Masern etc.

     

    Mittagstisch- und betreuung

    Mittagstisch und -betreuung
    In Zusammenarbeit mit den bestehenden Betreuungsorganisationen und der Politi­schen Gemeinde unterstützen die schulenaadorf seit 2009 ein breites Angebot für familienergänzende Kinderbetreuung in der gesamten Gemeinde

    Weitere Informationen unter: Mittagstisch und -betreuung

    Musikschule

    Für alle Musikbegeisterten bietet die Musikschule Aadorf einen breit gefächerten Un­terricht an. Die musikalische Grundschule ist in der 1. und in der 2. Klasse in den Schulunterricht integriert. Das vielseitige Angebot der Musikschule umfasst:

    • SINGsalabim: Eltern-Kind-Sing (Kinder zwischen 2-4 Jahre mit erwachsener Person)
    • Grundkurs im Musikland: Musik-Bewegung-Tanz (Rhythmik ab 4 Jahren)
    • Elementarer Musikunterricht: C-Flötengruppe (ab 2. Klasse) und Schlagzeug-Grundkurs (ab 3. Klasse)
    • Einzelunterricht: alle gängigen Instrumente und Gesang
    • Tanz: Ballett (ab 2. Kindergarten) und Jazztanz (ab 4. Klasse)
    • Ensembles/Workshops: Gruppenmusizieren mit Instrument


    Weitere Informationen unter: Musikschule

P

    Primarschule

    Vorbereitungsklasse (Zyklus 1)
    In der einjährigen Vorbereitungsklasse werden Schülerinnen und Schüler unterrich­tet, die zum Zeitpunkt des Übertritts vom Kindergarten in die Schule noch nicht schul­bereit sind und für die eine Repetition des Kindergartens nicht sinnvoll ist.
    Diese Schülerinnen und Schüler können in der Vorbereitungsklasse dank dem ange­passten Lernumfeld mit individuell abgestimmten Unterstützungsangeboten ihren Möglichkeiten entsprechend Lernfortschritte erzielen und treten danach in die 1. Re­gelklasse über.

    1. und 2. Klasse (Zyklus 1)
    In der 1. und 2. Klasse wird die im Kindergarten begonnene Persönlichkeitsbildung fortgesetzt und die weitere Entfaltung der Personal-, Sozial- und Fachkompetenz ge­fördert. Es werden grundlegende mathematische, sprachliche und naturwissenschaft­liche Kenntnisse vermittelt, welche das Fundament für die weiterführende Schulbil­dung legen. Gleichzeitig werden die geistigen, musischen, körperlichen und prak­tischen Fähigkeiten entwickelt. Für eine sorgfältige Betreuung der Schulanfängerin­nen und –anfänger wird der Unterricht in den ersten Schuljahren teilweise in Halb­klassen erteilt.

    3. – 6. Klasse (Zyklus 2)
    In den vier Jahren werden die Grundlagen des Zyklus 1 vertieft und erweitert. Ab der 3. Klasse erfolgt der Einstieg in die Fremdsprachen. Der Englischunterricht beginnt in der 3. Klasse und der Französischunterricht in der 5. Klasse. Ab der 5. Klasse wird das Fach Medien und Informatik erteilt. So werden die Schülerinnen und Schüler für den Übertritt in den Zyklus 3 vorbereitet.

    Projektwochen

    In sogenannten Projektwochen bearbeiten die Lehrpersonen mit ihren Schülerinnen und Schülern – meist klassenübergreifend und in gemischten Gruppen – ein be­stimmtes Thema. In diesen Wochen wird nach einem speziellen Stundenplan gear­beitet.

    Psychomotorik

    Psychomotorik-Therapie bei Auffälligkeiten, die sich im Verhalten und in der Be­wegung ausdrücken sowie bei Schwierigkeiten in der Fein- und Graphomotorik

    Weitere Informationen unter: Psychomotorik

    PUPIL

    Die Anforderungen und Möglichkeiten an eine zeitgemässe Kommunikation im Schulumfeld nehmen zu. Seit dem Schuljahr 2021/22 wird an allen Standorten der schulenaadorf auf neue, digitale Kommunikationsmöglichkeiten gesetzt. Diese beinhalten ein datensicheres, passwortgeschütztes Elternportal und eine Messenger-App (Pupil-Connect)

    Beide Programme wurden von der Firma Pupil AG entwickelt. Datensicherheit und Datenschutz haben bei Pupil oberste Priorität. Sensible Daten werden ausschliesslich auf einem sicheren Server in der Schweiz von einer Schweizer Firma gespeichert. Dabei werden die Anforderungen des kantonalen Datenschützers berücksichtigt.

    Analog den öffentlichen Messenger Diensten wie WhatsApp, Signal usw. können sich die Beteiligten via Chat kontaktieren und auch über Chatgruppen kommunizieren. Über die PUPIL-App findet so ein digitaler Informationsaustausch zwischen Schule und Erziehungsberechtigten an den schulenaadorf statt. Durch die digitale Kommunikation verkürzen sich die Wege und der Schulalltag wird erleichtert. Zum Teil werden auch Flyer von ortsansässigen Vereinen mit Angeboten für Kinder und Jugendliche über diese App an die Eltern weitergeleitet.

     

R

    Repetition

    Mit der Wiederholung einer Klasse sollen schwerwiegende Mängel und Lücken auf­geholt werden (welche z.B. durch einen längeren Ausfall des Kindes entstanden sind) oder einer Entwicklungsverzögerung des Kindes Rechnung getragen werden. Das Wiederholen der 6. Klasse oder einer Sekundarstufenklasse ist nur in Ausnah­mefällen möglich. In der ganzen Schulzeit kann nur einmal eine Klasse repetiert werden.

S

    Schulärztlicher Untersuch

    Die obligatorischen Vorsorgeuntersuchungen finden im 2. Kindergarten und in der 4. Klasse sowie vor dem Schulaustritt statt. Diese Untersuchungen sind für die Eltern kostenlos. Die obligatorischen Untersuchungen können auch auf privater Basis durchgeführt werden, müssen aber nachgewiesen und selber bezahlt werden.

    Schulaufsicht

    Im Auftrag der Schulaufsicht überprüft der Schulinspektor in den ihm zugeteilten Schulen die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und gibt Impulse zur weiteren Um­setzung.

    Schulbehörde

    Die Schulbehörde leitet die Volksschulgemeinde als Gesamtorganisation. Sie ist für die strategische Ausrichtung, den Vollzug der Gesetze, Reglemente und Gemeindebeschlüsse verantwortlich. Bei Entscheiden der Schulleitung ist die Schulbehörde Rekursinstanz.

    Weitere Informationen unter: Schulbehörde

    Schulbus Häuslenen/Wittenwil

    Zwischen den Schulstandorten Wittenwil und Häuslenen besteht ein organisierter Schulbusbetrieb.

    Die Kontaktdaten der Schulbusfahrerin sind: Lotti Kolb,  078 800 64 90 oder  lotti.kolb@schulenaadorf.ch.

    Weitere Informationen unter: Schulbus-Fahrplan

    Schulhauszuteilung

    In der Gemeinde werden in mehreren Schulhäusern und Kindergärten Klassen ge­führt. Die generelle Zuteilung der Kinder zu den einzelnen Schulstandorten wird durch die Schulbehörde festgelegt. Innerhalb der Volksschulgemeinde Aadorf erfolgt die Zuteilung zu den Schulhäusern und Kindergärten durch die Schulleitung.

    Die eigentliche Klasseneinteilung wird durch die Schulleitungen in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen vorgenommen.

    Die Schulhauszuteilung bzw. die Klasseneinteilung und die Stundenpläne werden zwischen den Pfingst- und den Sommerferien abgegeben.

    Schulische Heilpädagogik

    Die schulische Heilpädagogik hat zum Ziel, Kinder mit besonderen Bedürfnissen oder Begabungen in schulischen Bereichen zu fördern und zu stärken. Lehrpersonen und Eltern finden Beratung und Unterstützung. Die Förderlektionen finden einzeln, in Gruppen oder innerhalb der Klassengemeinschaft statt.

    Weitere Informationen unter: Schulische Heilpädagogik

    Schullaufbahn

    Einschulung

    Kinder treten nach zwei Jahren Kindergarten generell in die 1. Klasse ein.

    Eintritt in die Vorbereitungsklasse

    Ist ein Kind noch nicht schulreif, kann es mit den entsprechenden Abklärungen ent­weder die Vorbereitungsklasse in Aadorf oder ausnahmsweise ein weiteres Jahr den Kindergarten besuchen. Die Vorbereitungsklasse nimmt Kinder auf, die zum Zeit­punkt des Übertritts vom Kindergarten in die Schule noch nicht schulbereit sind und für die eine Repetition des Kindergartens nicht sinnvoll ist.

    Die Beurteilung nehmen die Kindergärtnerinnen in Zusammenarbeit mit den involvier­ten Fachpersonen vor. Die Schulleitung der jeweiligen Primarschule entscheidet über die Zuweisung in die 1. Regelklasse, in die Vorbereitungsklasse oder über eine Wie­derholung des 2. Kindergartenjahres.

    Das Hauptziel der einjährigen Vorbereitungsklasse ist, dass die Schülerinnen und Schüler die Lernvoraussetzungen der 1. Regelklasse erreichen.

    Repetition

    Mit der Wiederholung einer Klasse sollen schwerwiegende Mängel und Lücken auf­geholt oder einer Entwicklungsverzögerung des Kindes Rechnung getragen werden. Das Wiederholen der 6. Klasse oder einer Sekundarstufenklasse ist nur in Ausnah­mefällen möglich. In der Primarschule kann nur einmal eine Klasse repetiert werden.

    Überspringen einer Klasse

    Das Überspringen einer Klasse ist auf der Primarschulstufe ab der 1. Klasse einmal möglich. Dazu braucht es eine Stellungnahme der Eltern und einen Bericht der Lehr­person. Zudem muss eine schulpsychologische Abklärung stattfinden. Das Über­springen einer Klasse ist eine einschneidende Massnahme, die nicht in jedem Fall zur gewünschten Entspannung führt. Die Schulleitung wird ein entsprechendes Ge­such nur nach sorgfältigem Abwägen sämtlicher Möglichkeiten bewilligen.

    Übertritt in die Sekundarschule

    Im Frühjahr erstellen die verantwortlichen Klassenlehrpersonen der 6. Klassen die Übertrittsempfehlung. In einem ersten Gespräch mit den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler begründet die Lehrperson ihre Empfehlung. Entscheidend für die Einstufung ist nebst den Leistungen in den massgebenden Fächern das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten.

    Das Einstufungsverfahren ist auf der Homepage (siehe nachfolgender Link) beschrieben. Dazu wird jeweils im Herbst für die Eltern der Schülerinnen und Schüler der zukünfti­gen ersten Klassen ein gemeinsamer Elterninformationsanlass im Sekundarschul­haus Aadorf organisiert.

    Weitere Informationen zum Einstufungsverfahren: Ein- und Umstufungsverfahren

    Schulleitung

    Die Schulleitungen sind in den einzelnen Schulen für die Organisation des Schulbe­triebs für die pädagogische Führung sowie für die Sicherung und Entwicklung der Schulqualität verantwortlich. Sie sind Vorgesetzte der Lehrpersonen und vertreten ihre Schule nach aussen.

    Weitere Informationen unter: Schulleitung Sekundarschule, Schulleitung Primarschule Aadorf, Schulleitung Primarschule Ettenhausen/GuntershausenSchulleitung Primarschule Häuslenen/WittenwilSchulleitung Kindergarten Aadorf

    Schulpflicht

    Schulpflicht
    Die Schulpflicht in der Schweiz dauert mindestens 2 Kindergarten-Jahre und 9 Schuljahre. Kindergarten und Primarschule  bis zur 6. Klasse (Zyklus 1 und 2) sind in Aadorf, Ettenhausen, Guntershausen, Wittenwil oder Häuslenen und die letzten 3 Schuljahre (Zyklus 3) sind an der Sekundarschule in Aadorf zu absolvieren.

    Schulpsychologischer und logopädischer Dienst (SPL)

    Der Schulpsychologische und logopädische Dienst (SPL) nimmt schulpsychologische Abklärungen und Beratungen bei schwerwie­genden Schul- und Erziehungsschwierigkeiten sowie Abklärungen und Beratungen in pädagogisch-therapeutischen Massnahmen wahr. Das Beratungsangebot kann von Eltern, den gesetzlichen Vertretern, schulischen Fachpersonen oder der Schulbe­hörde direkt und kostenlos in Anspruch genommen werden.

    Weitere Informationen unter: SPL

    Schulreisen und Exkursionen

    Periodische Schulreisen und Exkursionen sind fester Bestandteil des Schulunter­richts. Sie sollen Erlebnisse schaffen, Abwechslung in den Schulalltag hineinbringen und den Blick für Neues öffnen.

    Schulsozialarbeit

    Die Schulsozialarbeiter sind Ansprechpersonen für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen in schwierigen persönlichen Situationen.

    Weitere Informationen unter: Schulsozialarbeit (SSA)

    Schulverwaltung

    Die Schuladministration und die Führung des Finanz- und Rechnungswesens sind die Hauptaufgaben der Schulverwaltung. Das Schulsekretariat ist Anlaufstelle für Neuzuzüger und Auskunftsstelle bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Schule, soweit diese nicht die Aufgabe der Schulleitung und der Klassenlehrpersonen direkt betreffen.

    Weitere Informationen unter: Schulverwaltung

    Schulweg

    Schulwege fördern die soziale Entwicklung sowie die Bewegung der Kinder.

    Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Die Schule hilft bei der Ge­staltung von sicheren Schulwegen mit. Kinder sollen ihren Schulweg eigenständig zurücklegen können. Die Schüler brauchen keinen Taxidienst.

    In einzelnen Ortsteilen werden die Kindergartenkinder sowie die Primarschülerinnen und -schüler mit dem Schulbus transportiert. Für diesen Transport besteht eine sepa­rate Regelung.

    Den Kindergärtlern und den 1. Klässlern werden Leuchtstreifen abgegeben. Das Tra­gen ist obligatorisch. Den Kindern wird im Verlaufe der Schulzeit eine Leuchtweste abgegeben.

    Sekundarschule

    Die Sekundarschule dauert drei Jahre. Sie ist nach dem Kindergarten und der Pri­marschule der dritte Teil der obligatorischen Schulzeit. Die Sekundarschule vermittelt eine grundlegende, auf den ersten sechs Primarschuljahren aufbauende Allgemein­bildung. Sie bereitet auf eine Berufsbildung oder auf den Übertritt in weiterführende Schulen vor. Im Hinblick auf den Übergang in das Jugendalter wird auf die Persön­lichkeitsentwicklung ein ganz besonderes Gewicht gelegt.

    Die in den Sekundarschulen eintretenden Schülerinnen und Schüler werden in die Stammklasse E (erweiterte Anforderung) oder G (grundlegende Anforderungen) ein­geteilt. In den Fächern Mathematik, Französisch und Englisch werden drei Niveaugruppen gebildet, e (erweitert), m (mittel) und g (grundlegend). Ein Wechsel der Stammklasse oder der Niveaugruppe ist jeweils auf Beginn jedes Semesters möglich – entspre­chende Leistungen werden vorausgesetzt.

    Weitere Informationen unter: Sekundarschule Aadorf

    Sonderklassen (3.-6. Klasse und 7.-9. Klasse)

    Dank kleineren Klassenbeständen bieten die Sonderklassen Kindern mit einer allge­meinen Lernschwäche und/oder Verhaltensauffälligkeiten eine individuellere und per­sönlichere Betreuung. In der Sonderklasse richten sich die Lern- und Erziehungsziele nach den individuellen Voraussetzungen des einzelnen Kindes.

    Ein Übertritt in eine Sonderklasse ist nach einer pädagogisch-psychologischen Fach­abklärung während der gesamten Schulzeit möglich. Wenn die Gründe wegfallen, welche zu einer Einweisung in eine Sonderklasse geführt haben, kann das Kind wie­der in die Regelklasse übertreten.

    Stütz- und Fördermassnahmen

    Stütz- und Fördermassnahmen ergänzen den Kindergarten- und Schulunterricht. Diese können je nach Fall innerhalb oder ausserhalb des ordentlichen Stundenpla­nes durchgeführt werden. Die Förderlehrpersonen, Therapeutinnen und Therapeuten arbeiten eng mit den Klassenlehrpersonen zusammen. Sie unterstützen und fördern das Kind individuell nach seinen Bedürfnissen. Für einige Stütz- und Fördermassnah­men ist eine pädagogisch-psychologische Abklärung unerlässlich. Die Anmeldung er­folgt in der Regel durch die Klassenlehrperson.

    Die therapeutischen Fachpersonen sind zwingend auf die elterliche Unterstützung angewiesen. Nur wenn sich die Eltern positiv zu einer Therapie stellen, kann diese erfolgreich sein.

    Weitere Informationen zu den oben beschriebenen Stütz- und Fördermassnahmen oder Therapien finden Sie auf unserer Homepage: Stütz- und Fördermassnahmen

T

    Therapien

    Therapien, die an der Volksschulgemeinde Aadorf angeboten werden:

    • Psychomotorik-Therapie bei Auffälligkeiten, die sich im Verhalten und in der Be­wegung ausdrücken sowie bei Schwierigkeiten in der Fein- und Graphomotorik. Weitere Informationen unter: Psychomotorik
    • Logopädie-Therapie bei Sprach- (mündlich und schriftlich), Sprech-, Stimm-, Schluck- und Redeflussstörungen. Weitere Informationen unter: Logopädie

U

    Überspringen einer Klasse

    Das Überspringen einer Klasse ist auf der Primarschulstufe ab der 1. Klasse einmal möglich. Dazu braucht es eine Stellungnahme der Eltern und einen Bericht der Lehr­person. Zudem muss eine schulpsychologische Abklärung stattfinden. Das Über­springen einer Klasse ist eine einschneidende Massnahme, die nicht in jedem Fall zur gewünschten Entspannung führt. Die Schulleitung wird ein entsprechendes Ge­such nur nach sorgfältigem Abwägen sämtlicher Möglichkeiten bewilligen.

    Übertritt in die Sekundarschule

    Gegen Ende des 1. Semesters der 6. Klasse erstellen die verantwortlichen Klassenlehrpersonen der 6. Klassen die Übertrittsempfehlung für die Einstufung in die Sekundarschule. In einem gemeinsamen Gespräch mit den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler begründet die Lehrperson ihre Empfehlung. Entscheidend für die Einstufung ist nebst den Fachleistungen auch das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten.

    Informationen zum Einstufungsverfahren erhalten Sie über folgenden Link: Einstufungsreglement_PS-Sek

    Jeweils im Herbst wird für die Eltern der Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen ein gemeinsamer Elterninformationsanlass im Sekundarschul­haus Aadorf organisiert. An diesem Anlass geht darum, die Einstufung beim Übertritt und die Organisation der Sekundarschule zu erklären. Am darauffolgenden Tag werden jeweils auch die Schülerinnen und Schüler über diese Themen informiert.

    Bei Fragen zum Übertritt soll in erster Linie der Kontakt zur Klassenlehrperson der 6. Klasse gesucht werden. Sollte es weitere Informationen benötigen, stehen auch die Schulleitungen der Primarschule und Sekundarschule zur Verfügung.

    Ukraine-Krise

    Weitere Informationen unter: Ukraine-Krise

V

    Versicherung

    Die Schülerinnen und Schüler sind von der Schule nicht gegen Unfall versichert. Un­fälle auf dem Schulweg, während des Unterrichts oder auf Schulreisen und Klassen­lagern müssen durch die Eltern ihrer privaten Krankenkasse oder Unfallversicherung gemeldet werden. Zudem haben die Eltern eine Haftpflichtversicherung abzuschlies­sen.

    Vorbereitungsklasse

    Eintritt in die Vorbereitungsklasse

    Ist ein Kind noch nicht schulreif, kann es mit den entsprechenden Abklärungen ent­weder die Vorbereitungsklasse in Aadorf oder ausnahmsweise ein weiteres Jahr den Kindergarten besuchen. Die Vorbereitungsklasse nimmt Kinder auf, die zum Zeit­punkt des Übertritts vom Kindergarten in die Schule noch nicht schulbereit sind und für die eine Repetition des Kindergartens nicht sinnvoll ist.

    Die Beurteilung nehmen die Kindergärtnerinnen in Zusammenarbeit mit den involvier­ten Fachpersonen vor. Die Schulleitung der jeweiligen Primarschule entscheidet über die Zuweisung in die 1. Regelklasse, in die Vorbereitungsklasse oder in Ausnahmefällen über eine Wie­derholung des 2. Kindergartenjahres.

    Das Hauptziel der einjährigen Vorbereitungsklasse ist, dass die Schülerinnen und Schüler die Lernvoraussetzungen der 1. Regelklasse erreichen.

W

    Wohnortwechsel

    Wohnortwechsel

    Bitte melden Sie eine Umzug weg von Aadorf oder einen Zuzug nach Aadorf umgehend dem Schulsekretariat:
    052 368 83 00 oder schulsekretariat@schulenaadorf.ch. Das Schulsekretariat wird alle weiteren Personen der Schule entsprechend darüber informieren und Sie für weitere Fragen oder Anliegen kontaktieren.

Z

    Zahnarzt

    Die obligatorischen Vorsorgeuntersuchungen finden ab dem Kindergarten jährlich statt und sind für die Eltern kostenlos. Die obligatorischen Untersuchungen können auch auf privater Basis durchgeführt werden, müssen aber nachgewiesen und selber bezahlt werden. Für allfällige Behandlungen sind die Eltern verantwortlich.

    Zahnprophylaxe

    Im Rahmen des Unterrichts führt eine Schulzahnpflegeinstruktorin regelmässige Zahnpflege und zahnprophylaktischen Unterricht durch.

    Zecken

    Von Zecken übertragene Krankheiten haben in den letzten Jahren zugenommen. Sie können schwerwiegende Folgen haben. Das Risiko lässt sich jedoch mit einfachen Massnahmen verringern. Nachfolgende Punkte zeigen auf, wie Sie sich schützen können:

    Vor Zeckenstichen schützen: Meiden Sie Orte mit möglichem Zeckenkontakt: Wald- und Wegränder, Gestrüpp und Unterholz, Gräser und Farne bis 1,5 m über Boden, in Höhen bis zu 2000 m über Meer. Tragen Sie geschlossene, den Körper möglichst weitgehend bedeckende Kleidung von heller Farbe. Auf hellen Kleidern sind Zecken besser zu erkennen. Sie können entfernt werden, bevor sie auf die Haut gelangen und stechen. Benutzen Sie für Haut und Kleider ein Zeckenschutzmittel. Besondere Vorsicht ist im Frühling und Herbst geboten.

    Übertragung von Erregern vermeiden: Ein schnelles Entfernen der Zecke kann vor einer Erkrankung schützen. Je länger eine Zecke Blut saugt, desto grösser ist das Risiko, dass der Erreger der Borreliose übertragen wird.
    Deshalb: Immer nach einem Aufenthalt an Orten mit möglichem Zeckenkontakt ohne Verzögerung, mindestens aber noch am gleichen Tag, Körper (und Kleider) nach Zecken absuchen und solche sofort entfernen. Besonders häufig stechen Zecken in den Kniekehlen, Leisten und Achselhöhlen, bei Kindern auch im Bereich des Kopfhaars.

    Zecke entfernen: Zecke direkt über der Haut mit Pinzette oder spezieller Zeckenzange fassen und senkrecht zur Hautoberfläche herausziehen. Stichstelle desinfizieren.

    Arzt aufsuchen: Wenn nach einem Zeckenstich Anzeichen auftreten, die an eine Borreliose oder eine FSME denken lassen, sollten Sie umgehend einen Arzt aufsuchen.

    Impfen: Gegen die FSME existiert eine wirksame Schutzimpfung. Gegen die Borreliose gibt es keine Impfung.

    Versicherung informieren: Ein Zeckenstich entspricht gemäss Rechtsprechung einem Unfallereignis. Besteht eine Unfallversicherung, ist der Zeckenstich der Versicherung zu melden, falls ein Arzt konsultiert wird.

    FSME-Impfempfehlung: Das BAG (Bundesamt für Gesundheit) empfiehlt die Impfung gegen Zeckenenzephalitis (FSME) für alle Erwachsenen sowie Kinder, im Allgemeinen ab sechs Jahren, die in einem Risikogebiet (alle Kantone ausser Genf und Tessin) wohnen oder sich zeitweise dort aufhalten. Die Situation von Kindern im Alter von ein bis fünf Jahren muss individuell geprüft werden. Eine Impfung erübrigt sich für Personen, die kein Expositionsrisiko aufweisen, sich also nicht in den Lebensräumen der Zecken bewegen (vor allem Wälder, Hecken sowie Weiden mit hohem Gras oder Büschen, unterhalb von 2000 Metern über Meer). Nach der Grundimpfung (3 Injektionen) ist eine Auffrisch-Impfung bei weiterhin bestehendem Risiko in der Regel nach 10 Jahren empfohlen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.

    Weitere Informationen: www.bag.admin.ch, Bundesamt für Gesundheit und auf der Homepage schulenaadorf: Merkblatt Zecken

     

    Zeugnisse

    Die Zeugnisse werden in der Sekundarschule (Regel- und Sonderklassen) halbjähr­lich, in der Primarschule am Ende des Schuljahres ausgestellt und geben eine ganz­heitliche Beurteilung ab. Die Notengebung stützt sich auf die schriftlichen, mündli­chen und praktischen Leistungen der Schüler und Schülerinnen ab und berücksich­tigt verschiedene Bezugsnormen (individuelle Verhältnisse und Fortschritte, Lernziel­bezug, Vergleich mit der Klasse/dem Jahrgang). Neben den Fachleistungen wird das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten separat beurteilt.

    Die Beurteilung wird ergänzt durch ein jährliches Standortgespräch mit den Eltern und den Schülern und Schülerinnen.

    Zyklen

    Zyklen
    Die obligatorische Schulzeit gliedert sich in drei Zyklen:

    • ZYKLUS 1: Kindergarten - 2. Klasse
    • ZYKLUS 2: 3. Klasse - 6. Klasse
    • ZYKLUS 3: 1. – 3. Sekundarklasse
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