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Schulgeldermässigung

Für Erziehungsberechtigte, welche aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage sind, für die Kosten der musikalischen Ausbildung ihrer Kinder vollumfänglich aufzukommen. Die Schulgeldermässigung erfolgt in prozentualen Abstufungen des steuerbaren Einkommens (unter 50'000.- Fr). 
Genauere Infos: siehe Ausführungsbestimmungen Schulgeldermässigung. 

Pro Kind ist ein separates Gesuch auszufüllen und mit dem aktuellen Veranlagungsprotokoll des Gemeindesteueramtes an die Musikschule zu senden.
Als Termine gelten 31. Juli und der 31. Januar.

Mehr Informationen, sowie das Formular finden Sie hier:

Ausführungsbestimmungen Schulgeldermässigung [pdf, 145 KB]
Gesuch Schulgeldermässigung [pdf, 63 KB]