Obligatorium vorschulische Sprachförderung
Anpassung des Volksschulgesetzes
Im Schuljahr 2024/2025 wurden Eltern von 3-jährigen Kindern mit ungenügenden Deutschkenntnissen erstmals verpflichtet, ihr Kind vor dem geplanten Kindergarteneintritt in ein vorschulisches Sprachförderangebot zu bringen. Diese Verpflichtung basiert auf einer Anpassung des Volksschulgesetzes, welche am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.
Alle Erziehungsberechtigten werden 1 ½ Jahre vor dem Kindergarteneintritt aufgefordert, eine Sprachstanderhebung auszufüllen. Da die Familiensprache nicht bekannt ist, müssen auch Familien mit (schweizer-) deutscher Sprache den Fragebogen ausfüllen.
Kinder mit Sprachförderbedarf müssen die Spielgruppe 4-5 Stunden pro Woche besuchen.
Finanzierung
Die Schulgemeinde am Wohnort ist für die Umsetzung verantwortlich und wird dabei vom Amt für Volksschule des Kantons Thurgau unterstützt. Die Kosten werden von der Schulgemeinde und dem Kanton Thurgau getragen.
Ziel dieser Massnahme
Die Einführung des selektiven Obligatoriums vorschulischer Sprachförderung ist neu und ungewohnt. Unser Ziel ist es, die Chancengerechtigkeit zu verbessern und sicherzustellen, dass alle Kinder mit ausreichenden Deutschkenntnissen den Kindergarten beginnen können. Wir sind überzeugt, dass alle Kinder als auch Kindergartenlehrpersonen von dieser Massnahme profitieren können. Wir sind froh, wenn Sie uns bei der Umsetzung unterstützen.
Bei individuellen Fragen oder wenn Sie Unterstützung bei der Sprachstanderfassung möchten, sind wir für Sie da. Sie erreichen Frau Iten, welche bei uns für die vorschulische Sprachförerung zuständig ist, unter der Tel.-Nummer 052 368 38 08 oder via E-Mail: vreni.iten@schulenaadorf.ch.










