Reglement
Reglement Elternmitwirkung Ettenhausen (EME)
Unter der Bezeichnung EME besteht eine Elternmitwirkung Eltern – Schule. Sie ist für den Kindergarten Ettenhausen und die Primarschule Ettenhausen tätig.
Grundlagen
- Die Schule Ettenhausen gewährleistet die Mitwirkung der Eltern gemäss § 21 des Gesetzes über die Volksschule des Kantons Thurgau
- Die Elternmitwirkung ist kulturell, politisch und konfessionell unabhängig
- Die Mitwirkung ist ehrenamtlich
- Unter dem Begriff Eltern sind alle Erziehungsberechtigten erfasst
Geltungsbereich
- Alle Ausführungen beziehen sich auf die Schule Ettenhausen
- Dieses Reglement gilt für Eltern und alle Mitarbeitenden der Schule
- Alle in diesem Reglement verwendeten Funktionsbezeichnungen gelten gleichermassen für weibliche und männliche Personen
Ziele
- Die Elternmitwirkung strebt eine regelmässige und konstruktive Zusammenarbeit mit der Schule an
- Optimierung des Lebensraums Schule
- Verbesserung des Informationsflusses zwischen allen an der Schule Beteiligten
- Elternvernetzung
Organisation
- Die Elternmitwirkung besteht aus einem Leitungsteam mit ca. 5 – 8 Personen nach Möglichkeit auf die einzelnen Stufen verteilt
- Das Leitungsteam setzt sich nicht mit Personen aus dem gleichen Haushalt zusammen
- Definiert sind Präsident (Hauptansprechperson, führt durch Sitzungen und lädt zu diesen ein) und Aktuar
- Anfang Schuljahr konstituiert sich das Leitungsteam für mindestens ein Jahr
- Wenn das jüngste Kind eines Mitgliedes in die Oberstufe übertritt, kann dieses in der Regel nicht mehr mitwirken
- Die Schulleitung und die Behörde sind nicht teil des Leitungsteams, können aber bei Bedarf hinzugezogen werden
Aufgaben des Leitungsteams
- Das Leitungsteam behandelt Anliegen und Anträge, welche durch Eltern oder Schule herangetragen werden
- Kann Anliegen bei der Schule oder den Eltern einbringen
- Organisiert pro Quartal eine Sitzung
- Ist verantwortlich für die Zusammensetzung des Leitungsteam
- Öffentlichkeitsarbeit
Grundsätze der Zusammenarbeit
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Die Schweige- und Sorgfaltspflicht wird eingehalten
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Die Kommunikation ist offen und ehrlich
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Das Leitungsteam nimmt seine Kompetenzen und Aufgaben wahr
Abgrenzung
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Die EME übt keine Aufsichts- und Kontrollfunktionen betreffend die Schule aus
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Auf folgende Bereiche der Schule hat die EME keinen direkten Einfluss:
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Pädagogische, methodische, didaktische und fachliche Entscheidungen
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Klassenzuteilungen, Wahl der Lehrmittel, Inhalte des Unterrichts
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Personalentscheide
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Vertretung von Einzelinteressen
Finanzen
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Die Schulgemeinde bestimmt einen jährlichen Unterstützungsbeitrag für die EME
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Die Schule stellt der EME kostenlos ihre Räumlichkeiten und Infrastruktur, sowie die Hilfe des Schulsekretariats zur Verfügung
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Die mitarbeitenden Eltern haben Anspruch auf Entschädigung der Spesen im Rahmen des Unterstützungsbeitrages
Allgemeines
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Reglementsänderungen benötigen die Zustimmung des Leitungsteams, der Schulleitung und der Schulbehörde
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Bei Abstimmungen im Leitungsteam gilt das absolute Mehr, bei Gleichstand gilt der Stichentscheid des Präsidenten
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Für die Auflösung gelten die rechtlichen Vorschriften nach Art. 530 OR
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Das Schulsekretariat archiviert die Protokolle
Inkraftsetzung
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Das Reglement tritt per 01.01.12 in Kraft
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Das Reglement wird regelmässig, mindestens alle drei Jahre überprüft und nötigenfalls angepasst
Reglement_Elternmitwirkung_Ettenhausen_V2 [PDF, 111 KB]
Flyer EME_2023/2024 [pdf, 330 KB]
07. November 2023