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Reglement

 

 

 

 

 

 

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Reglement Elternmitwirkung Ettenhausen (EME)

Unter der Bezeichnung EME besteht eine Elternmitwirkung Eltern – Schule. Sie ist für den Kindergarten Ettenhausen und die Primarschule Ettenhausen tätig.

Grundlagen

  • Die Schule Ettenhausen gewährleistet die Mitwirkung der Eltern gemäss § 21 des Gesetzes über die Volksschule des Kantons Thurgau
  • Die Elternmitwirkung ist kulturell, politisch und konfessionell unabhängig
  • Die Mitwirkung ist ehrenamtlich
  • Unter dem Begriff Eltern sind alle Erziehungsberechtigten erfasst

Geltungsbereich

  •  Alle Ausführungen beziehen sich auf die Schule Ettenhausen
  • Dieses Reglement gilt für Eltern und alle Mitarbeitenden der Schule
  • Alle in diesem Reglement verwendeten Funktionsbezeichnungen gelten gleichermassen für weibliche und männliche Personen

Ziele

  • Die Elternmitwirkung strebt eine regelmässige und konstruktive Zusammenarbeit mit der Schule an
  • Optimierung des Lebensraums Schule
  • Verbesserung des Informationsflusses zwischen allen an der Schule Beteiligten
  • Elternvernetzung

Organisation

  • Die Elternmitwirkung besteht aus einem Leitungsteam mit ca. 5 – 8 Personen nach Möglichkeit auf die einzelnen Stufen verteilt
  • Das Leitungsteam setzt sich nicht mit Personen aus dem gleichen Haushalt zusammen
  • Definiert sind Präsident (Hauptansprechperson, führt durch Sitzungen und lädt zu diesen ein) und Aktuar
  • Anfang Schuljahr konstituiert sich das Leitungsteam für mindestens ein Jahr
  • Wenn das jüngste Kind eines Mitgliedes in die Oberstufe übertritt, kann dieses in der Regel nicht mehr mitwirken
  • Die Schulleitung und die Behörde sind nicht teil des Leitungsteams, können aber bei Bedarf hinzugezogen werden

Aufgaben des Leitungsteams

  • Das Leitungsteam behandelt Anliegen und Anträge, welche durch Eltern oder Schule herangetragen werden
  • Kann Anliegen bei der Schule oder den Eltern einbringen
  • Organisiert pro Quartal eine Sitzung
  • Ist verantwortlich für die Zusammensetzung des Leitungsteam
  • Öffentlichkeitsarbeit

Grundsätze der Zusammenarbeit

  • Die Schweige- und Sorgfaltspflicht wird eingehalten
  • Die Kommunikation ist offen und ehrlich
  • Das Leitungsteam nimmt seine Kompetenzen und Aufgaben wahr

Abgrenzung

  • Die EME übt keine Aufsichts- und Kontrollfunktionen betreffend die Schule aus
  • Auf folgende Bereiche der Schule hat die EME keinen direkten Einfluss:
  • Pädagogische, methodische, didaktische und fachliche Entscheidungen
  • Klassenzuteilungen, Wahl der Lehrmittel, Inhalte des Unterrichts
  • Personalentscheide
  • Vertretung von Einzelinteressen

Finanzen

  • Die Schulgemeinde bestimmt einen jährlichen Unterstützungsbeitrag für die EME
  • Die Schule stellt der EME kostenlos ihre Räumlichkeiten und Infrastruktur, sowie die Hilfe des Schulsekretariats zur Verfügung
  • Die mitarbeitenden Eltern haben Anspruch auf Entschädigung der Spesen im Rahmen des Unterstützungsbeitrages

Allgemeines

  • Reglementsänderungen benötigen die Zustimmung des Leitungsteams, der Schulleitung und der Schulbehörde
  • Bei Abstimmungen im Leitungsteam gilt das absolute Mehr, bei Gleichstand gilt der Stichentscheid des Präsidenten
  • Für die Auflösung gelten die rechtlichen Vorschriften nach Art. 530 OR
  • Das Schulsekretariat archiviert die Protokolle

Inkraftsetzung

  • Das Reglement tritt per 01.01.12 in Kraft
  • Das Reglement wird regelmässig, mindestens alle drei Jahre überprüft und nötigenfalls angepasst

 

Reglement_Elternmitwirkung_Ettenhausen_V2  [PDF, 111 KB]

Flyer EME_2023/2024 [pdf, 330 KB]

07. November 2023