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Reglement

Reglement Elternmitwirkung
an der Sekundarschule Aadorf (EMSA)

1. Allgemeines

Die Eltern der Sekundarschüler der Volksschulgemeinde Aadorf organisieren sich zum Zweck einer Elternmitwirkung in einer festen Organisation, EMSA (Eltern Mitwirkung an der Sekundarschule Aadorf) genannt. Die EMSA soll den Austausch unter den Eltern und die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrpersonen fördern. Unter der Bezeichnung EMSA besteht eine einfache Gesellschaft nach Art. 530 OR.

Die EMSA setzt sich zusammen aus Elterndelegierten, Vertretern der Lehrerschaft der Sekundarschule sowie Vertretern der Schulbehörde. Die Behörde der Volksschulgemeinde Aadorf unterstützt eine Elternmitwirkung an der Sekundarschule.

Der Begriff „Eltern“ steht für alle Erziehungsberechtigten. Dieses Reglement ist in der männlichen Form geschrieben. Damit sind sowohl weibliche als auch männliche Personen gemeint.

2. Leitgedanken und Ziele

Die Sekundarschulzeit soll für die Schüler ein Ort des Lernens und Erfahrens sein. Eltern und Lehrpersonen beteiligen sich massgeblich und gemeinsam an der Entwicklung und Förderung der Jugendlichen. Die EMSA bietet einen Rahmen für den gegenseitigen Austausch von Ansichten und Vorstellungen hinsichtlich Bildung und Erziehung. Die Zusammenarbeit von Eltern und Schule soll die Aufgaben beider Seiten zum Wohle der Kinder bereichern und erleichtern.
Hauptziele der EMSA sind:

  • Optimierung des Lebensraums Schule
  • Vermehrte Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule zum Wohle der Jugendlichen
  • Aufgreifen von aktuell anstehenden gesellschaftlichen Problemen/Ereignissen, Diskussion über allfällige Lösungsmöglichkeiten unter Eltern führen, nach Absprache mit der Schule Erkenntnisse mittels Durchführen von Projekten oder Infoanlässen an Schüler und Eltern weitergeben.
  • Verbesserung des Informationsflusses
  • Elternvernetzung

So wie die Lehrpersonen die Eltern als Erziehende wertschätzen, vertrauen die Eltern auf die Bildungs- und Sozialkompetenz der Lehrpersonen.

3. Organisation

Die Jahrgangseltern
Die Basis der EMSA bilden die Eltern der drei Schuljahrgänge der Sekundarschule der schulenaadorf. Die Eltern eines Schuljahrganges aller Klassen bilden zusammen die Jahrgangseltern. Die Jahrgangseltern treffen sich im Rahmen von Elternabenden. Die Elternabende bieten eine Plattform, um Informationen und Diskussionen zu aktuellen Themen zu ermöglichen, um Referate abzuhalten und um den freien Austausch unter den Eltern zu fördern. Stufenübergreifende Elternabende sind möglich. Diese Veranstaltungen können mit den Jugendlichen geplant und durchgeführt werden. Elternabende sind in der Regel obligatorisch, da die Themen einen wesentlichen Einfluss auf die schulische und persönliche Entwicklung der Jugendlichen haben.

Die Leitungsteams
Jeweils (und spätestens) am ersten Elternabend des neuen Jahrgangs, welcher vor den Herbstferien stattfindet, werden die Eltern für das neue Leitungsteam rekrutiert; es besteht in der Regel aus mindestens sechs Elternteilen und soll möglichst alle Klassentypen (G und E) vertreten. Aufgenommen in das Leitungsteam werden Eltern, deren Kind die Sekundarschule der schulenaadorf besucht. Die Mitglieder des Leitungsteams werden in der Regel für die ganze Schuldauer aufgenommen.

Die Lehrerschaft ist in jedem Leitungsteam vertreten, nach Möglichkeit durch den jeweiligen Jahrgangsteamleiter. Die Jahrgangsteamleiter, bzw. die Lehrpersonen-vertreter, sorgen für den Informationsfluss zu den Lehrpersonen und umgekehrt. Die Leitungsteams konstituieren und organisieren sich selbst:

Leitungsausschuss_Leitungsteams_V_2015.png

Der Leitungsausschuss
Bei Bedarf kann kurzfristig der Leitungsausschuss einberufen werden. Teilnehmer sind: Leiter EMSA, Schulleiter, nach Bedarf und Möglichkeit ein Behördenmitglied sowie die Teamleiter der Leitungsteams. In der Regel trifft sich der Leitungsausschuss 1-3 Mal pro Jahr. Der Leitungsausschuss konstituiert und organisiert sich selbst.

4. Aufgaben

Die Leitungsteams
Die Mitglieder des Leitungsteams nehmen Anliegen der Eltern entgegen, welche über die Interessen des einzelnen Kindes hinausgehen und leiten die entsprechenden Schritte ein. Die Leitungsteams bringen in Absprache mit den Jahrgangsteamleitern aktuelle Themen vor, welche im Verlaufe des Schuljahres durch die Lehrpersonen des jeweiligen Jahrganges während der normalen Unterrichtszeit (in der Regel während der Projektwoche) behandelt werden. Die Leitungsteams unterstützen die Lehrpersonen im Rahmen der Vorbereitung und wenn nötig und möglich bei der Durchführung eines Projektes. Die Leitungsteams unterstützen sich bei Bedarf gegenseitig.

Der Leitungsausschuss
Im Leitungsausschuss werden für die Zusammenarbeit relevante Informationen ausgetauscht und die Aktivitäten der einzelnen Leitungsteams miteinander abgestimmt (Termine, Finanzen, Themen, usw.). Für jahrgangsübergreifende Themen und Anliegen werden Lösungen erarbeitet. Der Leitungsausschuss ist zudem Ansprechpartner für die Anliegen der Lehrerschaft und der Schulbehörde, welche die ganze Sekundarschule betreffen.

Der Leiter EMSA
Der Leiter EMSA ist für die Gesamtorganisation und Koordination zuständig. Er ist zudem in Absprache mit dem Schulleiter verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit der EMSA (Webseite, Presseberichte usw.). Er organisiert die Rekrutierung und Einführung der neuen Leitungsteams.

5. Grundsätze der Zusammenarbeit

Mitsprache heisst auch Mitverantwortung. Es gilt der Grundsatz der Verschwiegenheit. Zwischen den Eltern, den Mitgliedern der Leitungsteams, dem Leitungsausschuss, der Schulbehörde, der Schulleitung und den Lehrpersonen der Sekundarschule fliessen die Informationen ehrlich, offen und regelmässig.

6. Inhalte, Themen, Anliegen

An den Elternabenden befassen sich die Eltern gemeinsam mit Vertretern der Schule mit aktuellen Fragen, welche die Bildung und Erziehung der Jugendlichen betreffen. Es werden bei Bedarf Fachleute beigezogen. Bei bedeutsamen Themen des Schulalltags suchen Eltern, Schule und Jugendliche gemeinsam nach Lösungen.

7. Grenzen der Mitwirkung

Die Aufgaben und Kompetenzen der Schulleitung und Schulbehörde werden respektiert. Themen, die einzelne Schüler betreffen, werden von den Betroffenen direkt mit der zuständigen Klassenlehrperson besprochen. Weder berät die EMSA über einzelne Lehrpersonen noch beurteilt sie deren Methoden oder Inhalte des Unterrichts. Einzelinteressen werden von der EMSA weder vertreten noch unterstützt.

8. Finanzen

Auf Anfrage stellt die Schule der EMSA die nötigen Räumlichkeiten und Infrastruktur für ihre Zusammenkünfte sowie die Mithilfe des Schulsekretariats kostenlos zur Verfügung. Die Volksschulbehörde bestimmt einen jährlichen Unterstützungsbeitrag für die EMSA. Die laufenden Auslagen sind direkt bei der Schulverwaltung rückvergüten zu lassen. Die Mitarbeit in der EMSA erfolgt ehrenamtlich. Die mitarbeitenden Eltern haben Anspruch auf Entschädigung ihrer Spesen und Barauslagen im Rahmen des Unterstützungs-beitrags.

9. Schweige- und Sorgfaltspflicht

Alle Personen aus den Leitungsteams und dem Leitungsausschuss unterstehen der Schweigepflicht. Sie gehen mit den anvertrauten Mitteln sorgfältig um. Von jeder Sitzung (Leitungsteams, Leitungsausschuss) wird ein Protokoll erstellt. Dieses wird allen Mitgliedern des jeweiligen Organs zugestellt. Das Schulsekretariat verwaltet und archiviert die Sitzungsprotokolle.

10. Schlussbestimmungen

Allen Mitgliedern der Leitungsteams und des Leitungsausschusses wird auf Wunsch eine Arbeitsbestätigung zum Beispiel in Form des Sozialzeitausweises ausgestellt.

Das Reglement wurde in Zusammenarbeit von Elternvertretern, Lehrerschaft und Behörde erarbeitet. Es ist von der Behörde der Volksschulgemeinde per 01.11.2015 genehmigt worden. Die vorgelegten Grundsätze, Strukturen und Organisationen werden bei Bedarf zur Diskussion gestellt oder angepasst damit die EMSA eine lebendige und lernende Organisation bleibt. Für die Auflösung gelten die rechtlichen Vorschriften nach Art. 530 OR.

Dieses Reglement wurde in seiner ersten Fassung im Jahre 2007 erstellt und per 01.08.2010 erstmals revidiert.

 

EMSA_Reglement_V_2015  [PDF, 173 KB]

 

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