Reglement
Reglement Elternrat HäWi
Die Elternmitwirkung umfasst die Möglichkeit zur Mitwirkung aller Eltern von Schulkindern. Im Elternrat befinden sich Delegierte dieser Eltern.
Grundlagen:
-
Die Schulen Häuslenen und Wittenwil gewährleisten die Mitwirkung der Eltern gemäss §21 des Gesetzes über die Volksschule des Kantons Thurgau.
- Der Elternrat ist kulturell, politisch und konfessionell unabhängig.
- Das Reglement gilt für die Elternmitwirkung der Schulen Häuslenen und Wittenwil.
Ziele:
- Der Elternrat strebt eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrpersonen, Schulleitung und Schulbehörde an.
- Der Informationsfluss zwischen allen an der Schule Beteiligten soll verbessert werden.
- Der Elternrat unterstützt die Schule in organisatorischen Belangen.
Organisation:
- Der Elternrat besteht aus 4-8 Personen. Nach Möglichkeit 1-2 Delegierte pro Klassenverband.
- Eine Ansprechperson im Elternrat ist definiert und Aussenstehenden bekannt.
- Idealerweise sind beide Ortsteile vertreten.
- Mitglieder des Elternrates müssen mindestens ein Kind in der Schule Wittenwil oder Häuslenen haben.
- Die Amtszeit endet in der Regel, wenn das jüngste Kind in die Oberstufe übertritt.
- Der Elternrat konstituiert sich selber.
Aufgaben:
- Der Elternrat trifft sich mindestens einmal pro Quartal.
- Es werden eingebrachte Anliegen von Eltern und Schule behandelt.
- Der Elternrat unterstützt schulische Projekte, nimmt Ideen entgegen und hilft bei der Umsetzung.
- Der Elternrat fördert den regelmässigen Kontakt zwischen Eltern und Schule und unterstützt dadurch den gegenseitigen Informationsfluss.
- Der Elternrat informiert regelmässig alle Eltern über ihre Arbeit.
Wahlen:
- Die Amtszeit im Elternrat dauert mindestens ein Jahr. Sie kann jährlich erneuert werden.
- Der Elternrat organisiert jedes Jahr die Wahlen der Delegierten.
- Die Wahlen finden nach Möglichkeit im Rahmen des Elternabends in den Klassenverbänden statt.
Kommunikation:
- Die Sitzungen des Elternrates werden protokolliert. Die Protokolle sind einsehbar.
- Die Schweige- und Sorgfaltspflicht wird eingehalten.
- Die Kommunikation ist offen und ehrlich.
- Das Schulsekretariat verwaltet und archiviert die Protokolle.
- Für die systematische Aufbewahrung und deren Übergabe ist der Elternrat zuständig.
Finanzen:
- Die Schule bestimmt einen jährlichen Unterstützungsbeitrag für den Elternrat HäWi. Dieser Unterstützungsbeitrag wird für die Aktivitäten und Spesen des Elternrates eingesetzt.
- Die Schule stellt kostenlos die Infrastruktur und die Räumlichkeiten zur Verfügung. Zudem können die Leistungen des Schulsekretariates beansprucht werden.
- Die zweckdienliche Verwendung der Mittel wird durch die Schulverwaltung sichergestellt.
- Die im Elternrat engagierten Eltern arbeiten ehrenamtlich.
Grenzen:
- Die Aufgaben und Kompetenzen der Schulleitung, Lehrpersonen und der Schulbehörde werden respektiert.
- Der Elternrat hat keinen Einfluss auf unterrichtsspezifische Entscheidungen, Klassenzuteilung, Stundenpläne und Personalentscheide der Schule.
- Der Elternrat vertritt keine Einzelinteressen.
Geltungsbereich:
- Dieses Reglement gilt für Eltern und Mitarbeitende der Schule.
- Der Begriff „Eltern“ steht für alle Erziehungsberechtigten.
Schlussbestimmungen:
- Aus haftungstechnischen Gründen achtet der Elternrat darauf, dass er in seiner Tätigkeit immer im Zusammenhang mit der Schule auftritt.
- Für die ehrenamtliche Mitarbeit im Elternrat kann von der Schulbehörde bei Austritt nach einer Amtszeit von mindestens einem Jahr ein Sozialzeitausweis bezogen werden.
- Das Reglement wurde von der Schulbehörde am 23. August 2012 genehmigt und tritt auf das Schuljahr 2012/2013 in Kraft.
Reglement_Elternrat_HäWi [PDF, 92.0 KB]
12. Mai 2015