Direkt zum Inhalt springen

Suchformular

Reglement

Reglement Elternrat HäWi

Die Elternmitwirkung umfasst die Möglichkeit zur Mitwirkung aller Eltern von Schulkindern. Im Elternrat befinden sich Delegierte dieser Eltern.

Grundlagen:

  • Die Schulen Häuslenen und Wittenwil gewährleisten die Mitwirkung der Eltern gemäss §21 des Gesetzes über die Volksschule des Kantons Thurgau.
  • Der Elternrat ist kulturell, politisch und konfessionell unabhängig.
  • Das Reglement gilt für die Elternmitwirkung der Schulen Häuslenen und Wittenwil.

Ziele:

  • Der Elternrat strebt eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrpersonen, Schulleitung und Schulbehörde an.
  • Der Informationsfluss zwischen allen an der Schule Beteiligten soll verbessert werden.
  • Der Elternrat unterstützt die Schule in organisatorischen Belangen.

Organisation:

  • Der Elternrat besteht aus 4-8 Personen. Nach Möglichkeit 1-2 Delegierte pro Klassenverband.
  • Eine Ansprechperson im Elternrat ist definiert und Aussenstehenden bekannt.
  • Idealerweise sind beide Ortsteile vertreten.
  • Mitglieder des Elternrates müssen mindestens ein Kind in der Schule Wittenwil oder Häuslenen haben.
  • Die Amtszeit endet in der Regel, wenn das jüngste Kind in die Oberstufe übertritt.
  • Der Elternrat konstituiert sich selber.

Aufgaben:

  • Der Elternrat trifft sich mindestens einmal pro Quartal.
  • Es werden eingebrachte Anliegen von Eltern und Schule behandelt.
  • Der Elternrat unterstützt schulische Projekte, nimmt Ideen entgegen und hilft bei der Umsetzung.
  • Der Elternrat fördert den regelmässigen Kontakt zwischen Eltern und Schule und unterstützt dadurch den gegenseitigen Informationsfluss.
  • Der Elternrat informiert regelmässig alle Eltern über ihre Arbeit.

Wahlen:

  • Die Amtszeit im Elternrat dauert mindestens ein Jahr. Sie kann jährlich erneuert werden.
  • Der Elternrat organisiert jedes Jahr die Wahlen der Delegierten.
  • Die Wahlen finden nach Möglichkeit im Rahmen des Elternabends in den Klassenverbänden statt.

Kommunikation:

  • Die Sitzungen des Elternrates werden protokolliert. Die Protokolle sind einsehbar.
  • Die Schweige- und Sorgfaltspflicht wird eingehalten.
  • Die Kommunikation ist offen und ehrlich.
  • Das Schulsekretariat verwaltet und archiviert die Protokolle.
  • Für die systematische Aufbewahrung und deren Übergabe ist der Elternrat zuständig.

Finanzen:

  • Die Schule bestimmt einen jährlichen Unterstützungsbeitrag für den Elternrat HäWi. Dieser Unterstützungsbeitrag wird für die Aktivitäten und Spesen des Elternrates eingesetzt.
  • Die Schule stellt kostenlos die Infrastruktur und die Räumlichkeiten zur Verfügung. Zudem können die Leistungen des Schulsekretariates beansprucht werden.
  • Die zweckdienliche Verwendung der Mittel wird durch die Schulverwaltung sichergestellt.
  • Die im Elternrat engagierten Eltern arbeiten ehrenamtlich.

Grenzen:

  • Die Aufgaben und Kompetenzen der Schulleitung, Lehrpersonen und der Schulbehörde werden respektiert.
  • Der Elternrat hat keinen Einfluss auf unterrichtsspezifische Entscheidungen, Klassenzuteilung, Stundenpläne und Personalentscheide der Schule.
  • Der Elternrat vertritt keine Einzelinteressen.

Geltungsbereich:

  • Dieses Reglement gilt für Eltern und Mitarbeitende der Schule.
  • Der Begriff „Eltern“ steht für alle Erziehungsberechtigten.

Schlussbestimmungen:

  • Aus haftungstechnischen Gründen achtet der Elternrat darauf, dass er in seiner Tätigkeit immer im Zusammenhang mit der Schule auftritt.
  • Für die ehrenamtliche Mitarbeit im Elternrat kann von der Schulbehörde bei Austritt nach einer Amtszeit von mindestens einem Jahr ein Sozialzeitausweis bezogen werden.
  • Das Reglement wurde von der Schulbehörde am 23. August 2012 genehmigt und tritt auf das Schuljahr 2012/2013 in Kraft.


Reglement_Elternrat_HäWi  [PDF, 92.0 KB]

 

12. Mai 2015